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Google Books und die Urheberrechtsdebatte

Panikmache, gefährliches Halbwissen, Diskussionen auf Bild-Niveau. Selbiges gelesen im heutigen Standard(!). Dennoch gibt es differenzierte Ansichten – aber eher bei den Gastkommentaren.

Leonhard Dobusch, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Management der freien Universität Berlin, hat schon recht, wenn er in einem Gastkommentar im heutigen Standard aufzeigt, dass die „Debatte um Google Books“ etwas seltsame Ausmaße annimmt.

Eine Wiener Schriftstellerin habe sich beklagt, Google greife mit der Digitalisierung von Büchern in ihre Persönlichkeitsrechte (sic!) ein. Die österreichische Verwertungsgesellschaft für Autoren beschuldigt Google, die größte Urheberrechtsverletzung aller Zeiten zu begehen. Und ein Grazer Autor bezeichnet Google als „psychotischen Riesenkonzern“.

Na dann geht doch zu Altavista!

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Jack Wolfskin Abmahn-Debakel

Jack Wolfskin blamiert sich zur Zeit vollständig im Netz, berichtet unter anderem der Spiegel Online. Das Unternehmen geht nach dem peinlichen Rechtsstreit mit der Berliner Tageszeitung taz dazu über, Privatpersonen, die auf der Bastel-Community DaWanda Produkte mit Katzen(!)pfoten eingestellt haben, abzumahnen.

Jack Wolfskin eröffnet den Abmahn-Herbst schreibt der Werbeblogger, und auch die
Konkurrenz lacht über Jack Wolfskin verkündet der Textberater…

…und womit? Mit Recht.

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Gesetz von Benford beweist Fälschung vom Ergebnis der Wahl im Iran

Boudewijn F. Roukema, ein französischer Astrophysiker der zur Zeit am Kopernikus-Institut in Torun (Polen) forscht, hat Zahlen veröffentlich, die beweisen können, dass es bei der Präsidentschaftswahl im Iran zu Fälschungen gekommen ist.

Bericht im Online-Standard
Link: Benford’s Law anomalies in the 2009 Iranian presidential election

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Pirate Bay – Das Urteil

The Pirate Bay – das sind Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Fredrik Neij. Vergangenen Freitag wurden die drei Betreiber und deren Unterstützer Karl Lundstrom, Inhaber des Knäckebrot-Herstellers „Wasabröd“, wegen „Beihilfe zum Urheberrechtsverstoß“ verurteilt.

Das Urteil lautete auf 1 Jahr Gefängnis plus Schadensersatzforderung von 2,7 Millionen Euro an diverse Medienkonzerne. Es ist noch nicht rechtskräftig und die Macher von Pirate Bay wollen in zudem Berufung gehen. Es sei „das irrsinnigste Urteil“ das sie je vernommen hätten, so einer der Betreiber im O-Ton.

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Überwacht die Überwacher!

ÜBERWACH! ist eine Aktion, welche nach schwedischem Vorbild darauf aufmerksam machen möchte, in welche Richtung sich Deutschland mit dem Thema „Vorratsdatenspeicherung“ bewegt.

Man kann mitmachen und Zugriffe auf die eigene Website von „verdächtigen“ Behörden und Ämtern protokollieren lassen, indem man einen kleinen JavaScript Code (zum Beispiel auf der Startseite) einfügt. Schließlich gibt es auf der Homepage von ÜBERWACH! auch eine Statistik, welche Behörden wo „vorbeigeschaut“ haben.

Das Thema ist eine ernste Sache, mit der sich jeder Mensch zumindest für ein paar Minuten beschäftigt haben sollte, denn hier geht es um die letzte Freiheit die wir zu verlieren haben: Privatsphäre.

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Ikea – bloggst du noch oder wurdest du schon verwarnt?

Eigentlich eine verblüffend gute Marketingidee, ganz nach dem Web 2.0 Gedanken und vollständig dem AAL-Prinzip (andere arbeiten lassen) folgend: Auf dem deutschen Pendant www.ikeahacker.de zu ikeahacker.blogspot.com konnte man bis vor kurzem noch die spannendsten Bastelanleitungen zum Thema „Pimp my IKEA-Möbel“ lesen.

Doch damit ist jetzt Schluß – der schwedische Möbelriese hat dem jungen und erfolgreichen Blog den Riegel vorgeschoben. Die Frankfurter Rundschau berichtete darüber vergangene Woche.

Bleibt nur zu hoffen, dass das internationale Pendant von Ikeahacker nicht dasselbe Schicksal erleidet. Allein die dort vorgestellten Varianten von aus IKEA-Truhen umgemodelten Katzenklos sind einfach nur kultig. Möbelmodding deluxe – lasst dem Anwender doch den Spaß am kreativ sein und schaut euch vielleicht die eine oder andere Idee ab, liebe Ikea-Leute.

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Hamburg gibt Watchblogs keine Chance

Das Oberlandesgericht Hamburg urteilt wieder einmal scharf in Sachen Markenschutz: Wer nicht zu einem Unternehmen gehört, darf auch kein unternehmensname(-)blog.de betreiben. Ist das etwa das Aus für Stefan Niggemeiers Bildblog?

Bloggern zufolge habe der Finanzdienstleister MLP eben ein solches Blog verklagt – das zugehörige Blog wurde inzwischen in MLP-Watchblog umbenannt. MLP hat diese Gerüchte vorerst nicht bestätigt.

In diesem Fall ist jedoch nicht der Markenschutz ausschlaggebend, sondern – im Falle von MLP völlig zu Unrecht – das Namensrecht: Das Bildblog und die Bild Zeitung üben beide primär journalistische Tätigkeiten aus – damit könnte eben das Bildblog den „Funktionsbereich des Unternehmens beeinträchtigen“. Im Falle von MLP kann man von einer solchen Übereinstimmung nicht ausgehen.

Die „Bildblog“-Betreiber werden auf jeden Fall weiterarbeiten.

Lesetipps:
Die Spiegel-Story um das Urteil des OLG Hamburg, Bildblog, MLP-Blog u.s.w.
Ein Bericht auf ProBloggerWorld zum OLGH-Urteil, Bundesligablog u.s.w.

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In dubio pro Google

Das Handelsblatt schreibt wieder. Diesmal wird jedoch der DoubleClick-Deal gutgeheißen (es ist auch ein anderer Autor).

Kein Wunder, schließlich hat Google-CEO Eric Schmidt eben erst verkündet: 63% Umsatzwachstum, 69% Gewinnwachstum. Dazu kommt noch, dass 1600 neue Arbeitsplätze – u.a. durch das neue Google „Büro“ in Argentinien – geschaffen wurden und trotzdem der Anteil der Personalkosten am Umsatz zurückgegangen ist.

Tja, wenn die Zahlen stimmen, dann haben alle freundliche Nasenlöcher.